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Roman Polanski bei Einreise in die Schweiz verhaftet
vor 10 MonatenMovieInternationalKultur
Wie die Festivalleitung erklärte, ist der grosse Regisseur Roman Polanski bei seiner Einreise in die Schweiz in Zürich festgenommen worden. Die Verhaftung sei auf Begehren der US-Behörden im Zusammenhang mit einem Haftbefehl aus dem Jahre 1978 erfolgt. Polanski hatte sich damals in den Vereinigten Staaten wegen ungesetzlichen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen für schuldig erklärt, war jedoch in Anbetracht einer 50 jährigen Haftstrafe nach Frankreich geflohen. Da der internationale Haftbefehl noch immer gültig ist (und offenbar regelmässig erneuert wird) konnte Polanski im Jahre 2002 seinen Oscar für „The Pianist“ nicht entgegennehmen. Polanski lebt in Frankreich und besitzt die französische Staatsbürgerschaft, 1998 ist er in die Académie des Beaux-Arts aufgenommen worden.
Heute Abend hätte Polanski am Zürcher Filmfestival das «Goldene Auge» für sein Regie-Lebenswerk entgegen nehmen sollen. Die für heute Abend angesetzte „Tribute to Roman Polanski“-Retrospektive mit ausgewählten Werken Polanskis wird dennoch stattfinden. Ebenfalls findet eine besondere Würdigung des filmischen Schaffens Polanskis durch die äusserst bestürzte und betroffene Festivalleitung statt, um allen, welche Roman Polanski ihre Bewunderung für sein Schaffen und ihre Solidarität ausdrücken möchten, Gelegenheit dazu zu geben.
Ich bezweifle mal, dass die Verantwortlichen vom ZFF eine Ahnung davon hatten, was passieren würde.
Ansonsten: Klar sollte für einen Polanski das Gleiche gelten wie für einen "Nobody aus dem Balkan", aber zweiterer würde ja auch nicht vor ein amerikanisches Gericht kommen. Und wenn ich ehrlich bin: es würde mich ärgern, wenn ersterer aufgrund einer Verurteilung keine Filme mehr drehen kann, während mich die Verurteilung vom anderen kalt lassen würde.
Die Geschichte mit Polanski hingegen ist - so wie das Abkommen nun mal gilt - völlig korrekt. Vor dem Gesetz sind alle gleich, ob jemand ein "08/15-Mensch" ist oder "DER Regisseur schlechthin" spielt in unserem Rechtsstaat glücklicherweise keine Rolle.
Btw: Dank der Annahme der bescheuerten Unverjährbarkeitsinitiative vor einem Jahr wird es genau solche unbilligen Fälle in Zukunft in der Schweiz auch geben.